Was ist zur Zeit im Bereich Unterricht ergänzender Angebote möglich?

Unterricht ergänzenden Angebote können seit Schuljahresbeginn wieder durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Angebote in den durch den vorliegenden Hygieneplan ausgewiesenen definierten Gruppen umgesetzt werden und eine nachvollziehbare Dokumentation gewährleistet wird.

Realisierbar sind in diesem Rahmen auch Angebote, die außerhalb der Schulöffnungszeit und außerhalb des Schulgeländes beim außerschulischen Kooperationspartner selbst stattfinden. Für diese Angebote muss zusätzlich die Einhaltung des Hygieneplans des Kooperationspartners gewährleistet sein.

Schule und Kooperationspartner sollten gemeinsam ausloten, ob und inwieweit ein bereits konzipiertes Angebot (möglicherweise bedarf es lediglich einer Modifikation), ein alternatives Angebot oder eine ganz andere Form der Unterstützung durch die außerschulischen Partner unter den einzuhaltenden Regeln in den Schulablauf integriert werden können.

Sollte ein vereinbartes Angebot aufgrund aktueller Entwicklungen vor Ort nicht umgesetzt werden können, könnte sich in gegenseitigem Einvernehmen (schriftlich) auf ein vorübergehendes Ruhen des bestehenden Vertrages geeinigt oder von der Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung (§ 6 des Kooperationsvertrages) Gebrauch gemacht werden.

Weiterführende Informationen zum Schulbetrieb im Schuljahr 2020/2021 finden Sie unter:

Schulbetrieb in M-V

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