Auch in Zeiten der Corona-Pandemie muss auf Unterricht ergänzende Angebote in den ganztägig arbeitenden Schulen nicht völlig verzichtet werden. Und gerade jetzt könnten sie soziale Kontakte ermöglichen. Selbstverständlich müssen alle Regeln beachtet werden, die helfen, eine Verbreitung des Corona-Virus zu vermeiden. Eine Lösung kann die Organisation von Online-Angeboten sein.
Einerseits besteht die Möglichkeit, für das 2. Schulhalbjahr neue Verträge für die Durchführung Unterricht ergänzender Angebote abzuschließen, die im Angebotskonzept (Anlage 1 zum Kooperationsvertrag) entsprechende Festlegungen zur Online-Durchführung enthalten.
Zum anderen können bestehende Verträge geändert werden. Dieses bedarf der Schriftform und damit einer von beiden Vertragspartnern zugestimmten Änderung des Angebotskonzeptes.
Wichtig wäre es in beiden Fällen, im Vorfeld sicherzustellen, dass die Teilnehmenden über entsprechende technische Bedingungen (geeignetes Endgerät, Internetverbindung etc.) verfügen. Auch über eine inhaltlich und methodisch veränderte Gestaltung des Unterricht ergänzenden Angebotes müssen sich die Kooperationspartner ausreichend Gedanken machen. Der Leistungsnachweis über die Durchführung des ganztagsspezifischen Angebotes durch die Anwesenheitslisten und die Abrechnungen erfolgt in gewohnter Form.
Seien Sie gewiss, der Aufwand aller Beteiligten lohnt sich!