Kooperationen mit außerschulischen Partnern

Header-Kooperationen-2

Kooperationen mit außerschulischen Partnern ermöglichen ein vielfältiges, lebensnahes Angebot, fördern die Verzahnung des Unterrichts mit den Unterricht ergänzenden Angeboten sowie die Öffnung der Schule. Außerschulische Lernorte sind Teil des Schullebens.

Checkliste Kooperationen mit außerschulischen Partnern

 

Zur Überprüfung der Situation an Ihrer Schule können Sie die z. B. die "Checkliste Kooperationen mit außerschulischen Partnern" nutzen. Anhand der aufgeführten Qualitätskriterien ist eine Bewertung möglich.

 

Durch die Öffnung der Schule auf der Grundlage des Schulgesetzes (§ 40 Absatz 1) sowie die enge Kooperation mit außerschulischen Partnern und die Einbindung außerschulischer Lernorte erfolgt die Vernetzung mit dem Umfeld. Die Verwaltungsvorschrift „Ganztägiges Lernen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 28. März 2018 schafft den rechtlichen Rahmen für die Kooperation mit außerschulischen Partnern. Außerdem wurde 2018 zur Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Schulen und außerschulischen Partnern die Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen in M-V initiiert.

Finanzierung von Kooperationen im Ganztag

Zur Realisierung und Finanzierung der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern steht jeder ganztägig arbeitenden Schule seit dem Schuljahr 2018/19 ein Finanzbudget von 2.500 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus können weitere Lehrerwochenstunden der Zusatzausstattung im Rahmen des ganztägigen Lernens in Finanzmittel zur Ausgestaltung des ganztägigen Lernens mit außerschulischen Partnern umgewandelt werden.

Standen am Anfang der Entwicklung von ganztägig arbeitenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern in den frühen 2000er Jahren vor allem innerschulische Kooperationen zwischen Lehrkräften sowie Schule und Eltern im Mittelpunkt, drängte spätestens seit der Kooperationsinitiative und der Implementierung des Finanzbudgets zunehmend die Kooperation mit außerschulischen Partnern in den Fokus. Da die Schule kein Experte für alle Bereiche sein kann, gilt es, verstärkt außerschulische Partner sowie deren Expertise zu gewinnen, um den Bedürfnissen der Schüler*innen gerecht zu werden. Dadurch können die vorwiegend formellen schulischen Angebote durch informelle Lernmöglichkeiten ergänzt werden. Schule wird vielfältiger und Schüler*innen können neue Erfahrungen sammeln und neue Interessen entdecken [1].

Kooperationen systematisch ausgestalten

Damit diese Kooperationen einen Beitrag zur Schulentwicklung leisten, müssen sie qualitativ und nachhaltig gestaltet werden. Sie sollen ein vielfältiges, lebensnahes Angebot ermöglichen, die Förderung der Schüler*innen unterstützen und die Verzahnung von Unterricht und Unterricht ergänzenden Angeboten sowie die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes fördern. Dabei gilt es, verschiedene Herausforderungen im Bereich der außerschulischen Kooperation gemeinsam zu meistern: unterschiedliche pädagogische Vorstellungen und Erwartungen, fehlendes Wissen über die jeweilige Arbeit und gegenseitige Wertschätzung [2].

Eine Antwort hierauf können insbesondere festgelegte Kooperations- und Kommunikationszeiten zwischen Schule und Partner sein, in denen an einem gemeinsamen Ziel gearbeitet wird. Zusammen mit den außerschulischen Partnern soll eine neue Lehr- und Lernkultur etabliert werden, die sich an den Bedürfnissen der Schüler*innen orientiert. Basis einer zufriedenstellenden Kooperation bilden die verpflichtenden Verträge, in denen Inhalte und Rahmenbedingungen verankert sind. Ausgangspunkt jeder Kooperation sollte eine Bedarfsermittlung unter den Schüler*innen sein. Nur wenn deren Interessen erfragt werden, können erfolgreiche Kooperationen nachhaltig gestaltet werden.

Das Themenfeld außerschulische Kooperationen wird durch regelmäßig aktualisierte Prozessbeschreibungen bezüglich der Suche nach sowie Einbindung und Pflege von außerschulischen Kooperationspartnern unterstützt. Darin finden u. a. Ausführungen zur Nutzung des ganztagsspezifischen Finanzbudgets, zur Bedarfsanalyse, zu den Qualifizierungsvoraussetzungen, den transparenten Kriterien im Hinblick auf die Vergütung und den Unterstützungsmaßnahmen (wie Handbücher oder regelmäßige Sprechstunden) sowie zu gemeinsamen Absprachen und Evaluationsstrategien Eingang.

Als elementarer Knotenpunkt und Ansprechpartner in der Zusammenarbeit zwischen Schule und außerschulischem Kooperationspartner nimmt der/die Kooperationsbeauftragte die Planung und Organisation des ganztägigen Lernens in die Hand und entlastet damit die Schulleitung.

Bedeutung von Kooperationen im Ganztag

Ganztägig arbeitende Schulen nutzen für die Ausgestaltung ihrer Angebote Kooperationen mit Vereinen, Verbänden, Institutionen, Einrichtungen oder Einzelpersonen. Die außerschulischen Partner bereichern die Unterricht ergänzenden Angebote, indem sie eine Vielzahl spezifischer Kompetenzen, Erfahrungen und Wissen in das ganztägige Lernen einbringen. Sie helfen den Kindern und Jugendlichen, ihre eigenen Interessen und Neigungen zu entdecken und führen sie an eine sinnvolle Freizeitgestaltung heran. In einem gemeinschaftlichen Miteinander entwickeln die Schüler*innen ihre Fähigkeiten, erfahren Wertevermittlung und entfalten auf eine besondere Art Sozial- und Selbstkompetenzen.

Die Kooperation mit außerschulischen Partnern ermöglicht vielfältige, lebensnahe Unterricht ergänzende Angebote. Dabei können der Sozialraum, außerschulische Lernorte und die Lebenswelt der Schüler*innen genutzt werden. Außerdem wird eine enge Verzahnung mit dem Unterricht angestrebt.

Damit Kooperationen den erwünschten Effekt erzielen und zur beiderseitigen Zufriedenheit führen, erfordert es

  • eine Bedarfsermittlung auf der Grundlage der Interessen und Bedürfnisse der Schüler*innen,
  • die Festlegung gemeinsamer Ziele,
  • den Abschluss eines Vertrages, in dem die Ziele, Inhalte und Rahmenbedingungen verbindlich festgeschrieben werden,
  • die Erfüllung festgelegter Qualifizierungsvoraussetzungen durch die außerschulischen Partner und ihre Stärkung in der pädagogischen Tätigkeit durch Qualifizierung,
  • die Anerkennung der außerschulischen Partner als gleichberechtigte Mitglieder im multiprofessionellen Team,
  • die Einbindung der außerschulischen Partner in Schulveranstaltungen,
  • eine gemeinsame Planung und Absprachen,
  • eine enge Zusammenarbeit der*des Kooperationsbeauftragten der Schule mit den außerschulischen Partnern,
  • die regelmäßige Evaluation der Kooperation unter Beteiligung der Schüler*innen.

Um Kooperationen finanzieren zu können, nutzen ganztägig arbeitende Schule das ganztagsspezifische Finanzbudget. Es setzt sich aus einem unabhängigen Grundbudget und einer schulspezifischen Ausstattung zusammen. Das Grundbudget beträgt unabhängig von der Organisationsform der Schule bzgl. des ganztägigen Lernens und der Anzahl der Teilnehmenden am Ganztag pro Schuljahr 2.500 €.

Quellenangaben

 

[1] Vgl. Serviceagentur „Ganztägig lernen“ Hessen (2016): Ganztagsschulen gestalten. Ideen entwickeln für die Schule von morgen. Frankfurt am Main, S. 27

[2] Vgl. Kuster, R. & E. Bussmann (2017): Kooperation. Arbeitsbuch 3. Qualität in Tagesschulen/ Tagesstrukturen. Bern, S. 9

 

Handbuch

Musterhandbuch

Das Musterhandbuch für außerschulische Partner beinhaltet alle wichtigen Informationen, Termine und Regularien für eine gute Zusammenarbeit mit der Schule. Die Schule kann diese Vorlage nutzen und an die außerschulischen Partner aushändigen.
AF_07_Datenbank

Kooperationsdatenbank verzeichnet neue Ganztagsangebote

Die Schüler*innen der ganztägig arbeitenden Schulen warten darauf, dass die Unterricht ergänzenden Angebote nach langer pandemiebedingter Pause wieder starten. Jetzt sind die Schulen aufgefordert, diese Angebote wieder möglich zu machen. Die Serviceagentur Ganztägig lernen M-V hat dafür ihre Kooperationsdatenbank im vergangenen Sommer aktualisiert. Hier können die Schulen viele interessante Angebote finden.