Ganztagsschule in M-V

Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein dichtes Netz an ganztägig arbeitenden Schulen. Die Landesregierung fördert und unterstützt den Ausbau des ganztägigen Lernens. Aktuell gibt es 345 ganztägig arbeitende Schulen im Land – dies sind 66 % aller öffentlichen allgemeinbildenden Schulen. Bezogen auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I nimmt bereits jeder zweite Schüler an ganztägigen Angeboten teil.

Auf dieser und den folgenden Seiten stellen wir verschiedene Informationen und Unterlagen zur Ganztagsschulentwicklung zur Verfügung:

 

Dokumente, Handreichungen und weitere Informationen zum Thema

Antragsformular zur Einrichtung einer ganztägig arbeitenden Schule:

 

 

Praxishinweise für die Schulleitung zur Vertragsgestaltung mit außerschulischen Partnern:

 

 

Informationsseite des Bildungsservers M-V zum Ganztägigen Lernen:

Link zur Seite

 

Publikation der Serviceagentur "Ganztagsschule in M-V gestalten - Qualität entwickeln" (09/2012):

 

 

 

Meldungen

Header-Kooperationen-2

Gebührenbefreiung für Führungszeugnisse von Kooperationspartnern möglich

Außerschulische Kooperationspartner, die im Rahmen des Ganztags mit Schülerinnen und Schülern arbeiten, müssen laut der Verwaltungsvorschrift des Landes ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Die Kosten für die Ausstellung eines Führungszeugnisses können im Einzelfall von der zuständigen Meldebehörde erlassen werden.
Unterzeichnung Kooperationsinitiative 2022
© IHK zu Schwerin

Mehr Berufsorientierung an Ganztagsschulen in M-V: Rahmenvereinbarung zur „Beruflichen Orientierung“ unterzeichnet

Die Berufsorientierung soll bei den Ganztagsangeboten in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns künftig eine größere Rolle spielen. Dazu sind die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, die Steuerberaterkammer und das Bildungswerk der Wirtschaft M-V der „Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen“ beigetreten.
Melden

Schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen an den Schulen

Allmählich dürfen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie an den Schulen etwas gelockert werden. Wie das Bildungsministerium mitteilte, gelten auf der Grundlage der Vierten Verordnung zur Änderung der 4. Schul-Corona-Verordnung und dem abgeleiteten Hygieneplan ab dem 7. März 2022 erste Veränderungen. So sind dann beispielsweise die Bildung und Einhaltung definierter Gruppen nicht mehr …
Schulbauprogramm M-V: Weitere Schulen gefördert

Schulbauprogramm M-V 2021: Weitere Schulen gefördert

Das Schulbauprogramm des 100-Millionen-Euro-Schutzfonds M-V wird bisher von den Schulen gut angenommen. Während die ersten bereits ihren Zuwendungsbescheid für Baumaßnahmen bis zu 500.000 Euro in Empfang nahmen, freuen sich nun in der 2. Phase des Programms weitere 29 Schulträger auf eine Zuwendung mit einer maximalen Fördersumme von bis zu 5 Mio. Euro. Insgesamt werden 63,5 Mio. Euro aus dem Programm für eine pandemiegerechte Sanierung bzw. einen Um-, Aus- und Neubau bereitgestellt.