Ganztagsschule in M-V
Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein dichtes Netz an ganztägig arbeitenden Schulen. Die Landesregierung fördert und unterstützt den Ausbau des ganztägigen Lernens. Aktuell gibt es 345 ganztägig arbeitende Schulen im Land – dies sind 66 % aller öffentlichen allgemeinbildenden Schulen. Bezogen auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I nimmt bereits jeder zweite Schüler an ganztägigen Angeboten teil.
Auf dieser und den folgenden Seiten stellen wir verschiedene Informationen und Unterlagen zur Ganztagsschulentwicklung zur Verfügung:
Rechtliche Grundlagen der Ganztagsentwicklung in M-V
Ganztagsschule werden
Informationen und Dokumente für Schulen
Informationen und Dokumente für außerschulische Kooperationspartner
Kooperationsdatenbank M-V
Vernetzungsmöglichkeiten für Schulen
Beratung zu Kooperationen & Ganztag in M-V
Dokumente, Handreichungen und weitere Informationen zum Thema
Antragsformular zur Einrichtung einer ganztägig arbeitenden Schule
Praxishinweise für die Schulleitung zur Vertragsgestaltung mit außerschulischen Partnern
Handreichung des Bildungsministeriums für Kooperationsverträge
Vorlage einer Handreichung, die Schulen nutzen können für ihre Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern:
Informationsseite des Bildungsservers M-V zum Ganztägigen Lernen
Publikation der Serviceagentur "Ganztagsschule in M-V gestalten - Qualität entwickeln" (09/2012)
Meldungen
Neuordnung der Finanzierung des Ganztags in M-V seit dem Schuljahr 2023/24
Seit dem Schuljahr 2023/2024 gelten neue Regelungen für die Ganztagszuweisung. Diese bedeuten mehr Kooperationen und deutlich höhere Mittel.
Runder Tisch der Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen in M-V
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Der Runde Tisch ist die zentrale Plattform für den Austausch zwischen den Akteuren im Land, die sich partnerschaftlich für das ganztägige Lernen an allgemeinbildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern engagieren.
Quickshop für Ganztagsbeauftragte
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In dieser Veranstaltung erhalten Ganztagsbeauftragte Informationen und nützliche Tipps für ihre koordinierende Tätigkeit an der Ganztagsschule und haben Gelegenheit, sich untereinander auszutauschen.
Leiter der Serviceagentur Michael Retzar über aktuelle Herausforderungen
Der Leiter der Serviceagentur Ganztägig lernen M-V, Dr. Michael Retzar, skizziert im Interview mit dem Ganztagsschulportal des Bundes aktuelle Herausforderungen der Serviceagentur.
Engagement für mehr MINT im Ganztag
Mehr MINT-Angebote sind das Ziel der Serviceagentur Ganztägig lernen M-V, die durch die Zusammenarbeit mit dem MINTforum des Bildungswerks der Wirtschaft M-V erreicht werden sollen.
Gebührenbefreiung für Führungszeugnisse von Kooperationspartnern möglich
Außerschulische Kooperationspartner, die im Rahmen des Ganztags mit Schülerinnen und Schülern arbeiten, müssen laut der Verwaltungsvorschrift des Landes ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Die Kosten für die Ausstellung eines Führungszeugnisses können im Einzelfall von der zuständigen Meldebehörde erlassen werden.
Neue Kooperationen stiften – Schulen und Kooperationspartner nutzen Austauschforum
Am 23. Juni lud die Serviceagentur Ganztägig lernen M-V Schulen und außerschulische Kooperationspartner aus dem gesamten Bundesland zu einem Austauschforum in die Volkshochschule Rostock ein. Die knapp 60 Lehrkräfte und Vertreter*innen verschiedener Organisationen erlebten ein abwechslungsreiches Programm mit viel Raum für Gespräche und gegenseitiges Kennenlernen.
Mehr Berufsorientierung an Ganztagsschulen in M-V: Rahmenvereinbarung zur „Beruflichen Orientierung“ unterzeichnet
Die Berufsorientierung soll bei den Ganztagsangeboten in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns künftig eine größere Rolle spielen. Dazu sind die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, die Steuerberaterkammer und das Bildungswerk der Wirtschaft M-V der „Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen“ beigetreten.
Schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen an den Schulen
Allmählich dürfen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie an den Schulen etwas gelockert werden. Wie das Bildungsministerium mitteilte, gelten auf der Grundlage der Vierten Verordnung zur Änderung der 4. Schul-Corona-Verordnung und dem abgeleiteten Hygieneplan ab dem 7. März 2022 erste Veränderungen. So sind dann beispielsweise die Bildung und Einhaltung definierter Gruppen nicht mehr …
Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule
Nach dem Deutschen Bundestag hat auch der Bundesrat das „Ganztagsförderungsgesetz“ beschlossen. Damit wird schrittweise ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule eingeführt.