Ganztagsschule in M-V
Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein dichtes Netz an ganztägig arbeitenden Schulen. Die Landesregierung fördert und unterstützt den Ausbau des ganztägigen Lernens. Aktuell gibt es 345 ganztägig arbeitende Schulen im Land – dies sind 66 % aller öffentlichen allgemeinbildenden Schulen. Bezogen auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I nimmt bereits jeder zweite Schüler an ganztägigen Angeboten teil.
Auf dieser und den folgenden Seiten stellen wir verschiedene Informationen und Unterlagen zur Ganztagsschulentwicklung zur Verfügung:
Rechtliche Grundlagen der Ganztagsentwicklung in M-V
Ganztagsschule werden
Informationen und Dokumente für Schulen
Informationen und Dokumente für außerschulische Kooperationspartner
Kooperationsdatenbank M-V
Vernetzungsmöglichkeiten für Schulen
Beratung zu Kooperationen & Ganztag in M-V
Dokumente, Handreichungen und weitere Informationen zum Thema
Antragsformular zur Einrichtung einer ganztägig arbeitenden Schule
Praxishinweise für die Schulleitung zur Vertragsgestaltung mit außerschulischen Partnern
Handreichung des Bildungsministeriums für Kooperationsverträge
Vorlage einer Handreichung, die Schulen nutzen können für ihre Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern:
Informationsseite des Bildungsservers M-V zum Ganztägigen Lernen
Publikation der Serviceagentur "Ganztagsschule in M-V gestalten - Qualität entwickeln" (09/2012)
Meldungen
Schulbauprogramm M-V 2021: Weitere Schulen gefördert
Das Schulbauprogramm des 100-Millionen-Euro-Schutzfonds M-V wird bisher von den Schulen gut angenommen. Während die ersten bereits ihren Zuwendungsbescheid für Baumaßnahmen bis zu 500.000 Euro in Empfang nahmen, freuen sich nun in der 2. Phase des Programms weitere 29 Schulträger auf eine Zuwendung mit einer maximalen Fördersumme von bis zu 5 Mio. Euro. Insgesamt werden 63,5 Mio. Euro aus dem Programm für eine pandemiegerechte Sanierung bzw. einen Um-, Aus- und Neubau bereitgestellt.
Ganztag mit außerschulischen Kooperationspartnern 2021/2022 wieder möglich
Das Bildungsministerium hat sich mit einem Hinweisschreiben zum Schulstart 2021/22 an die Schulleiter*innen in Mecklenburg-Vorpommern gewandt. Darin geht es unter anderem auch um die Unterricht ergänzenden Angebote an ganztägig arbeitenden Schulen.
Förderprogramm für bessere Luftqualität in Klassenräumen
Das Land legt ein Förderprogramm auf, mit dem die Schulträger bei der Verbesserung des Lüftungsmanagements in Schulgebäuden in Pandemiezeiten unterstützt werden. Über den MV- Schutzfonds stehen zunächst 2,025 Millionen Euro für die Anschaffung von luftverbessernden Geräten für Unterrichtsräume, die regelmäßig genutzt werden, oder für die Anschaffung von CO2-Messgeräten bzw. CO2- Ampeln bereit. Das Land beteiligt sich in Höhe von bis zu 60 Prozent bei der Finanzierung der Geräte.
Neue Schulbauempfehlungen - ganztägig arbeitende Schulen brauchen ausreichend Raum
Die neuen Schulbauempfehlungen vom Land sind in einer gleichnamigen Broschüre zusammengefasst und enthalten qualitative und quantitative Mindeststandards für die Raumanordnung und den Flächenbedarf von Schulneubauten, die als Planungshilfe und Orientierung für den Bauherrn dienen sollen. Außerdem gibt die Broschüre einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Grundlagen des Schulbaus.
Außerschulisches Lern- und Förderprogramm 2021 startet
Lernrückstände auszugleichen und den Schüler*innen zusätzliche Hilfen anzubieten, hat die Landesregierung ein Maßnahmenpaket aufgelegt. Dazu gehört auch die Möglichkeit, bei außerschulischen Lernanbietern (z.B. private Nachhilfeinstitute) Kurse zu belegen, um Schulstoff begleitend zu intensivieren, zu wiederholen und auszubauen.
Neue Steuerfreibeträge für Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen
Mit dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes sind die Steuerfreibeträge für Übungsleiter und ehrenamtlich Tätige angepasst worden. Somit gelten ab 2021 folgende Erhöhungen: - Ehrenamtspauschale jährlich 840 Euro statt bisher 720 Euro, - Übungsleiterpauschale jährlich 3.000 Euro statt bisher 2.400 Euro.
Nachweis über einen Masernschutz für außerschulische Kooperationspartner
Mit sofortiger Wirkung wird die bisher festgelegte Handhabung des Masernschutznachweises für die außerschulischen Kooperationspartner (ausschließlich ärztliches Attest) deutlich vereinfacht: Gemäß geltendem Masernschutzgesetz müssen alle Personen, die nach 1970 geboren wurden und in einer Gemeinschaftseinrichtung - wie in Schulen - tätig sind, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden, einen ausreichenden Masernschutz nachweisen. Das ist möglich durch:
Schulen entwickeln sich weiter in Zeiten der Corona-Pandemie
Die Serviceagentur Ganztägig lernen M-V organisierte im Januar das 1. Austauschforum zum Thema „Lernen und Fördern in Zeiten von Corona“. Die teilnehmenden Lehrkräfte nannten als Herausforderungen u.a. Vorhandensein der notwendigen Technik und Kenntnisse zum Umgang damit, stabile und schnelle Internetverbindung, die Klasse als Gemeinschaft zu erhalten, Schüler*innen, die Förderung brauchen, adäquat zu unterstützen, Schüler*innen zu motivieren und die Beziehung zu ihnen zu pflegen sowie feste Sprechzeiten anzubieten.
Nachweispflicht über den Masernschutz für außerschulische Kooperationspartner
Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle die Personen, die nach 1970 geboren wurden und in Gemeinschaftseinrichtungen wie auch in der Schule tätig sind, auch außerschulische Kooperationspartner im Ganztag, einen Nachweis über den vorhandenen Masernschutz vorlegen müssen.
Unterstützungsprogramm für Schulen
Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten in Zeiten der Pandemie ein Unterstützungsprogramm mit drei Säulen der zusätzlichen Lernförderung: