Ganztagsschule in M-V

Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein dichtes Netz an ganztägig arbeitenden Schulen. Die Landesregierung fördert und unterstützt den Ausbau des ganztägigen Lernens. Aktuell gibt es 345 ganztägig arbeitende Schulen im Land – dies sind 66 % aller öffentlichen allgemeinbildenden Schulen. Bezogen auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I nimmt bereits jeder zweite Schüler an ganztägigen Angeboten teil.

Auf dieser und den folgenden Seiten stellen wir verschiedene Informationen und Unterlagen zur Ganztagsschulentwicklung zur Verfügung:

Rechtliche Grundlagen der Ganztagsentwicklung in M-V

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Ganztagsschule werden

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Informationen und Dokumente für Schulen

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Informationen und Dokumente für außerschulische Kooperationspartner

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Kooperationsdatenbank M-V

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Vernetzungsmöglichkeiten für Schulen

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Beratung zu Kooperationen & Ganztag in M-V

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Dokumente, Handreichungen und weitere Informationen zum Thema

Antragsformular zur Einrichtung einer ganztägig arbeitenden Schule:

 

 

Praxishinweise für die Schulleitung zur Vertragsgestaltung mit außerschulischen Partnern:

 

 

Informationsseite des Bildungsservers M-V zum Ganztägigen Lernen:

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Publikation der Serviceagentur "Ganztagsschule in M-V gestalten - Qualität entwickeln" (09/2012):

 

 

 

Meldungen

Förderprogramm für bessere Luftqualität in Klassenräumen

Förderprogramm für bessere Luftqualität in Klassenräumen

Das Land legt ein Förderprogramm auf, mit dem die Schulträger bei der Verbesserung des Lüftungsmanagements in Schulgebäuden in Pandemiezeiten unterstützt werden. Über den MV- Schutzfonds stehen zunächst 2,025 Millionen Euro für die Anschaffung von luftverbessernden Geräten für Unterrichtsräume, die regelmäßig genutzt werden, oder für die Anschaffung von CO2-Messgeräten bzw. CO2- Ampeln bereit. Das Land beteiligt sich in Höhe von bis zu 60 Prozent bei der Finanzierung der Geräte.
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Neue Schulbauempfehlungen - ganztägig arbeitende Schulen brauchen ausreichend Raum

Die neuen Schulbauempfehlungen vom Land sind in einer gleichnamigen Broschüre zusammengefasst und enthalten qualitative und quantitative Mindeststandards für die Raumanordnung und den Flächenbedarf von Schulneubauten, die als Planungshilfe und Orientierung für den Bauherrn dienen sollen. Außerdem gibt die Broschüre einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Grundlagen des Schulbaus.
Nachweispflicht über den Masernschutz für außerschulische Kooperationspartner

Nachweis über einen Masernschutz für außerschulische Kooperationspartner

Mit sofortiger Wirkung wird die bisher festgelegte Handhabung des Masernschutznachweises für die außerschulischen Kooperationspartner (ausschließlich ärztliches Attest) deutlich vereinfacht: Gemäß geltendem Masernschutzgesetz müssen alle Personen, die nach 1970 geboren wurden und in einer Gemeinschaftseinrichtung - wie in Schulen - tätig sind, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden, einen ausreichenden Masernschutz nachweisen. Das ist möglich durch:
Schulen entwickeln sich weiter in Zeiten der Corona-Pandemie

Schulen entwickeln sich weiter in Zeiten der Corona-Pandemie

Die Serviceagentur Ganztägig lernen M-V organisierte im Januar das 1. Austauschforum zum Thema „Lernen und Fördern in Zeiten von Corona“. Die teilnehmenden Lehrkräfte nannten als Herausforderungen u.a. Vorhandensein der notwendigen Technik und Kenntnisse zum Umgang damit, stabile und schnelle Internetverbindung, die Klasse als Gemeinschaft zu erhalten, Schüler*innen, die Förderung brauchen, adäquat zu unterstützen, Schüler*innen zu motivieren und die Beziehung zu ihnen zu pflegen sowie feste Sprechzeiten anzubieten.
Investitionsmittel für Grundschulen mit Ganztagsangeboten

Investitionsmittel für Grundschulen mit Ganztagsangeboten

Schulen, die eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder anbieten oder ihren Schüler*innen ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot in enger Kooperation mit einem Hort unterbreiten, können weiterhin finanzielle Hilfen für Investitionen beantragen. Im Rahmen des Konjunkturpakets 2020 des Bundes stehen den Schulen dafür 5,4 Mio. Euro zur Verfügung.