Informationen und Dokumente für Schulen

Mecklenburg-Vorpommern verfügt inzwischen über ein dichtes Netz an ganztägig arbeitenden Schulen, das zunehmend wächst. Mit der Verwaltungsvorschrift "Ganztägiges Lernen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in M-V" und deren aktuellen Änderungen fördert das Bildungsministerium diesen Prozess.

 

Ganztägig arbeitende Schulen etablieren sich als vielseitige Lern- und Lebensorte. Hier können Schüler*innen an mindestens 3 Tagen in der Woche über den Unterricht hinaus zusätzliche Bildungs-, Freizeit- und Betreuungsangebote nutzen. Die besondere Form der Organisation schafft Raum und Zeit für individuelles Fördern und Fordern, für Probieren und Entdecken, für die Entwicklung von Kompetenzen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit sind außerschulische Partner aus allen Bereichen der Gesellschaft.

Mögliche Organisationsformen des Ganztags

In der Regel sollten interessierte Grund- oder weiterführende Schulen anstreben, eine Ganztagsschule in gebundener Form zu werden. Ganztägig arbeitende Grundschulen in M-V arbeiten überwiegend in Kooperation mit dem Hort zusammen, der ein ergänzendes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot unterhält.

Ganztägig arbeitende Schulen können ihren Betrieb prinzipiell in drei Varianten organisieren:

  • Ganztagsschule in offener Form: Hier nehmen Schüler*innen freiwillig an den Unterricht ergänzenden Angeboten teil.
  • Ganztagsschule in teilweise gebundener Form: Hier nehmen Schüler*innen ganzer Klassen oder Jahrgangsstufen verpflichtend an den Unterricht ergänzenden Angeboten teil.
  • Ganztagsschule in gebundener Form: Hier nehmen alle Schüler*innen verpflichtend an den Unterricht ergänzenden Angeboten teil.

Beratungsangebot der Serviceagentur

Falls Sie Fragen haben oder falls Sie für sich und/oder Ihr Kollegium eine Beratung wünschen, kommen Sie gern auf uns zu.

Dokumente für die Ganztagsschulentwicklung

Die Schulleitung kann in bestimmten Fällen die Zeichnungsbefugnis für Kooperationsverträge erhalten.

 

Dokumente Gültigkeit ab 28.08.2023:

 

Außerdem steht vom Land M-V eine Handreichung für Schulleitungen zur Verfügung:

Gern können Sie auch diese Vorlage nutzen, mit der Sie Ihren außerschulischen Kooperationspartnern Informationen an die Hand geben:

Checkliste außerschulische Partner (Suche nach und Pflege von außerschulischen Partnern)