Schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen an den Schulen

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Allmählich dürfen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie an den Schulen etwas gelockert werden. Wie das Bildungsministerium mitteilte, gelten auf der Grundlage der Vierten Verordnung zur Änderung der 4. Schul-Corona-Verordnung und dem abgeleiteten Hygieneplan ab dem 7. März 2022 erste Veränderungen.

So sind dann beispielsweise die Bildung und Einhaltung definierter Gruppen nicht mehr notwendig. Damit können Unterricht und Unterricht ergänzende Angebote wieder klassen- und sogar jahrgangsübergreifend stattfinden. Außerdem ist die Maskenpflicht an den Sitzplätzen aufgehoben, wobei jedoch die Empfehlung seitens des Bildungsministeriums zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ausdrücklich bestehen bleibt. Auch im Freien dürfen sich die Schüler*innen ohne Mund-Nase-Bedeckung bewegen, zudem muss dort kein Mindestabstand mehr eingehalten werden. Auf diese Weise sind vielfältige Unterricht ergänzende Angebote wieder besser möglich.