Informationen und Dokumente für außerschulische Partner

Rechtliche Grundlagen

Die Möglichkeit, außerschulische Partner in die Ausgestaltung des ganztägigen Lernens mit einzubeziehen, eröffnet ganztägig arbeitenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft zusätzliche Bildungs-, Freizeit- und Betreuungsangebote, um die Palette Unterricht ergänzender Angebote zu erweitern. Den rechtlichen Rahmen der Zusammenarbeit bildet die Verwaltungsvorschrift „Ganztägiges Lernen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in M-V" vom März 2018 und deren Änderung im Januar 2020.
 

 

Übersicht der öffentlichen ganztägig arbeitenden Schulen in M-V

 

Finanzen

Jeder ganztägig arbeitenden Schule in MV steht zur Finanzierung von Ganztagskooperationen ein Finanzbudget zur Verfügung: Mindestens ein Viertel der Ganztagszuweisung einer Schule erfolgt in Form eines Finanzbudgets. Daraus können die Schulen ihren außerschulischen Kooperationspartnern eine Aufwandsentschädigung zahlen, deren Höhe individuell zwischen der Schule und ihren Partnern vereinbart wird.

 

Dokumente für Partnerschaften zwischen Schulen und außerschulischen Kooperationspartnern

 

Variante 1/2: Kooperationsverträge mit ehrenamtlichen oder nebenberuflich tätigen Einzelpersonen

 

 

Variante 2/2: Kooperationsverträge mit Vereinen, Verbänden, Unternehmen oder anderen Institutionen

 

Werkzeuge zur Gestaltung der Kooperation

 

Checkliste außerschulische Partner (Suche nach und Pflege von außerschulischen Partnern)

Checkliste Planung ganztägiges Lernen (Planung und Organisation des ganztägigen Lernens)

Kooperation und das Ganztägige Lernen (Film Kooperation)  

 

Unser Beratungsangebot

Sie haben Fragen oder wünschen sich weitere Informationen und Gesprächspartner zum Thema? Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu und lassen Sie sich beraten.

 

Kooperationsinitiative

Kooperationen mit Vereinen, Verbänden, Institutionen und Einrichtungen bereichern das Ganztagsangebot für Schüler*innen. Vor diesem Hintergrund hat sich das Land mit außerschulischen Partnern auf eine Zusammenarbeit im Rahmen des ganztägigen Lernens verständigt. Die Unterzeichnung der Vereinbarung "Kooperationsinitiative für das ganztägige Lernen in Mecklenburg-Vorpommern" am 10.01.2018, zuletzt erweitert am 11.05.2022 und am 16.12.2024, steht für den Beginn einer landesweiten Initiative und lädt weitere Partner ausdrücklich ein, sich ebenfalls dieser Interessengemeinschaft anzuschließen.