Für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern steht jetzt die Handreichung „Ganztägiges Lernen Kooperationsverträge mit außerschulischen Partnern, Praxishinweise rund um die Vertragsgestaltung“ zur Verfügung.
Seit dem 21.01.2020 gilt die Erste Änderung der Verwaltungsvorschrift "Ganztägiges Lernen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern" vom 28.03.2018.
Darüber hinaus sind im Zuge der aktuellen Entwicklung einige Veränderungen gegenüber der bisherigen Praxis erforderlich:
- Schulleiter*innen können in bestimmten Fällen die Zeichnungsbefugnis für Kooperationsverträge erhalten.
- Es sind die aktualisierten Formulare „Angebotskonzept“ = Anlage 1 zum Kooperationsvertrag) und „Leistungsnachweis“ (= Anlage 2 zum Kooperationsvertrag) zu verwenden.
- Zusätzlich ist das neue Formular „Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Rahmen der Durchführung von ganztagsspezifischen Angeboten“ zu nutzen.