Es ist für die außerschulischen Partner wieder möglich Unterricht ergänzende Angebote in den ganztägig arbeitenden Schulen durchzuführen. Die Serviceagentur Ganztägig lernen M-V hat eine Checkliste zusammengestellt unter welchen Bedingungen dieses möglich ist, welche Voraussetzungen beachtet und erfüllt werden müssen in Zeiten von Corona.
Die Checkliste finden Sie hier.