Unterstützung für außerschulische Partner im Rahmen des MV-Schutzfonds

Unterstützung für außerschulische Partner im Rahmen des MV-Schutzfonds

Bedingt durch die Schulschließungen im Zuge der strikten Corona-Schutzmaßnahmen konnten außerschulische Partner ihrer vertraglich vereinbarten Angebotsdurchführung im Rahmen des Ganztägigen Lernens für die Schüler*innen nicht nachkommen. Das hatte zur Folge, dass sie keine Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung mehr erhalten konnten.
Eine gesonderte und über bereits bestehende Hilfsangebote des Landes hinausgehende Kulanzlösung für die Kooperationspartner der ganztägig arbeitenden Schulen wurde auf Wunsch des Bildungsministeriums intensiv geprüft. Insgesamt ist die Landesregierung jedoch zu der Entscheidung gelangt, hier keine weiteren Sonderregelungen zu schaffen. Begründet ist diese Entscheidung mit Blick auf die seitens des Landes bereits geschaffenen Angebotspakete der finanziellen Hilfen über den MV-Schutzfonds. Über diese Hilfsangebote sollte die Möglichkeit bestehen, die durch die Schulschließungen und den danach stark eingeschränkten Schulbetrieb entstandenen finanziellen Defizite abzumildern oder sogar auszugleichen. Davon sollte im Bedarfsfall Gebrauch gemacht werden.