Neben dem pädagogischen Personal können u. a. jetzt außerschulische Kooperationspartner, die in ganztägig arbeitenden Schulen eingesetzt sind, einen kostenlosen Corona-Präventiv-Test durchführen lassen.
Maximal fünf Testungen pro Person sind bis zu Beginn der Herbstferien (39. KW) möglich. Die Einschränkung hinsichtlich des zeitlichen Abstandes von 14 Tagen zwischen zwei Testungen entfällt. Die Teilnahme an jedem Test muss bei der Schulleitung beantragt werden. Die Schulleitung stellt den außerschulischen Kooperationspartnern das Bestätigungsschreiben zur Teilnahme an der Corona-Präventiv-Testung aus, welches der Ärztin oder dem Arzt vorgelegt werden muss.
Die Corona-Präventiv-Testung ist durch in Mecklenburg-Vorpommern niedergelassene Hausärzt*innen oder HNO-Ärzt*innen auszuführen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: