Schulen, die eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder anbieten oder ihren Schüler*innen ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot in enger Kooperation mit einem Hort unterbreiten, können weiterhin finanzielle Hilfen für Investitionen beantragen. Im Rahmen des Konjunkturpakets 2020 des Bundes stehen den Schulen dafür 5,4 Mio. Euro zur Verfügung. Von dem Programm können jetzt noch öffentliche Schulen profitieren. Nach einer ersten Antragsrunde stehen noch Mittel für geeignete Vorhaben bereit. Das Ziel des Programms ist der qualitative Ausbau bestehender ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder.
Spiel- und Sportgeräte…
Finanziell unterstützt werden können Maßnahmen, die der qualitativen Verbesserung dieser Angebote dienen. Insbesondere schnell umzusetzende Maßnahmen wie Investitionen in die Ausstattung, in Spiel- und Sportgeräte für den Außenbereich, in Hygienemaßnahmen, aber auch Planungsleistungen, kleinteilige Baumaßnahmen und andere investive Vorbereitungsmaßnahmen werden gefördert.
Schulträger von öffentlichen Schulen können ihre Anträge noch bis Montag, 22. März 2021, beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) stellen.
„Ganztägige Förderung und Betreuung und ganztägiges Lernen sind ein entscheidender Baustein des Bildungserfolgs“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Schülerinnen und Schüler brauchen ein gutes und modernes Umfeld. Wir bieten in Mecklenburg-Vorpommern schon beinahe flächendeckend Ganztagsangebote an. Mithilfe der zusätzlichen Mittel fördern wir nun weitere Verbesserungen beim Ganztagsangebot in unseren Schulen.“
Das Infrastrukturprogramm „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ setzt sich aus rund 4,4 Millionen Euro Bundesmitteln und einer Million Euro Landesmitteln zusammen.
Schulträger müssen in ihren Anträgen aufzeigen, dass die Maßnahme, die gefördert werden soll, noch nicht oder nach dem 17. Juni 2020 begonnen wurde, aber noch nicht abgeschlossen ist. Das Fördervorhaben muss bis zum 30. Juni 2021 begonnen worden sein und die Fördermittel müssen bis zum 31. Dezember 2021 verausgabt worden sein. Anträge können gestellt werden, wenn die Fördersumme 3.000 Euro oder mehr beträgt.