Mit dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes sind die Steuerfreibeträge für Übungsleiter und ehrenamtlich Tätige angepasst worden. Somit gelten ab 2021 folgende Erhöhungen:
- Ehrenamtspauschale jährlich 840 Euro statt bisher 720 Euro,
- Übungsleiterpauschale jährlich 3.000 Euro statt bisher 2.400 Euro.
Bis zu diesen Obergrenzen brauchen keine Steuern für den erhaltenen Geldbetrag an das zuständige Finanzamt entrichtet zu werden. Diese Regelung gilt auch für außerschulische Partner, die Unterricht ergänzende Angebote in der ganztägig arbeitenden Schule organisieren und muss daher ab sofort beim Abschluss eines Kooperationsvertrages mit Einzelpersonen berücksichtigt werden. Dazu wurde das Dokument Anlage 3 (Bestätigung zur Berücksichtigung des Übungsleiter-/Ehrenamtsfreibetrages – Anmeldung Steuerfreibetrag beim Finanzamt) angepasst. Sie finden das aktualisierte Dokument hier.