Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten in Zeiten der Pandemie ein Unterstützungsprogramm mit drei Säulen der zusätzlichen Lernförderung:
- Einsatz von Lehramtsstudierenden an den Schulen,
- Finanzierung externer Unterstützungsleistungen an allen Schulen,
- außerschulisches Lern- und Förderprogrammen.
Einsatz von Lehramtsstudierenden an den Schulen
Mit dem freiwilligen Einsatz von Lehramtsstudenten sollen die öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen entlastet werden. Interessierte Lehramtsstudierende können im Rahmen der Regelungen für Vertretungskräfte befristet und für einige Stunden wöchentlich als Unterstützung im Rahmen des Schulbetriebs direkt an der Schule tätig werden. Dabei sollen sich die unterstützenden Tätigkeiten ganz an dem Bedarf der Schule vor Ort orientieren – z.B. Unterstützung beim Distanzunterricht, Einsatz bei Gruppenteilungen, Einbindung in den laufenden Unterricht oder Erteilung zusätzlicher individueller Förderung und Nachhilfe.“
Finanzierung externer Unterstützungsleistungen an allen Schulen
Die öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Land bekommen zusätzliche Finanzmittel für den Einsatz externer Hilfe und Dienstleistungen. Jeder Schule steht bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 ein zusätzlicher Betrag von 2.500 Euro zur Verfügung. Diese Mittel können nach dem jeweiligen Bedarf der Schule eingesetzt werden. Das können sowohl zusätzliche Förderangebote für Schüler*innen als auch andere Dienstleistungen sein, wie Betreuung und Aufsicht bei Gruppenteilungen bis hin zur Unterstützung im Hausservice, wie z.B. die Sicherstellung der Hygienemaßahmen im Schulalltag.
Außerschulisches Lern- und Förderprogrammen
Das bereits in den Sommerferien 2020 erfolgreiche außerschulische Lern- und Förderprogramm für Schüler*innen wird neu aufgelegt und so ausgebaut, dass es auch während der Schulzeit zusätzlich zum Unterricht wahrgenommen werden kann. Dafür wird das Land erneut mit privaten Bildungsanbietern zusammenarbeiten. Sobald die privaten Bildungsanbieter ihre Lernangebote wieder durchführen können, kann jede*r Schüler*in einer allgemein bildenden Schule oder eines Fachgymnasiums dann bis zu 30 Förderstunden à 45 Minuten in Anspruch nehmen. Dieses Programm läuft sowohl zusätzlich zum Unterricht während der Schulzeit als auch während der Ferien. Das Angebot kann unabhängig von einem bereits bestehenden privat finanzierten außerschulischen Lern- und Förderangebot oder einer bereits laufenden Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT-Leistung) in Anspruch genommen werden.