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Ganztägig Lernen beim Schulkongress 2021

Ganztägig Lernen beim Schulkongress 2021

Ganztägig lernen – mehr als Unterricht ist das Thema auf dem Schulkongresses 2021 - LERNdialoge am 10. Juni 2021, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Serviceagentur Ganztägig lernen M-V hat ein vielfältiges Programm mit Keynotes, Workshops und Infoshops vorbereitet. Referent*innen aus Wissenschaft, Verwaltung, Lehrerbildung und Praxis aus Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, der Schweiz und Neuseeland/Finnland sind online dabei.
Partizipation und Brandschutz bei der Gestaltung von Lernumgebungen

Partizipation und Brandschutz bei der Gestaltung von Lernumgebungen

Die Serviceagentur Ganztägig lernen M-V bietet ein Online-Seminar zur Gestaltung von Lernumgebungen am Donnerstag, 20.05.2021 um 14-16 Uhr, an. Das Thema ist „Partizipation und Brandschutz bei der Gestaltung von Lernumgebungen“. Das Seminar wird begleitet von Andreas Flock, Dipl.-Ing. Architekt und Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz.
Angebote in den Sommerferien ermöglichen

Angebote in den Sommerferien ermöglichen

Im aktuellen Schuljahr 2020/21 mussten die Schulen auf Vieles verzichten, was den gelebten Ganztag ausmacht. Da außerschulischen Partnern wegen der Pandemie der Zugang zu den Schulen weitgehend verwehrt blieb, gehen den Schüler*innen wertvolle zusätzliche Bildungs-, Freizeit- und Betreuungsangebote für individuelles Fördern, die Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenzen, das Ausprobieren und Entdecken verloren.
Ganztägig Lernen beim Schulkongress 2021

Ganztägig Lernen beim Schulkongress 2021

Ganztägig lernen – mehr als Unterricht ist das Thema auf dem Schulkongresses 2021 - LERNdialoge am 10. Juni 2021, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Serviceagentur Ganztägig lernen M-V hat ein vielfältiges Programm mit Keynotes, Workshops und Infoshops vorbereitet. Referent*innen aus Wissenschaft, Verwaltung, Lehrerbildung und Praxis aus Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, der Schweiz und Neuseeland/Finnland sind online dabei.
Nachweispflicht über den Masernschutz für außerschulische Kooperationspartner

Nachweis über einen Masernschutz für außerschulische Kooperationspartner

Mit sofortiger Wirkung wird die bisher festgelegte Handhabung des Masernschutznachweises für die außerschulischen Kooperationspartner (ausschließlich ärztliches Attest) deutlich vereinfacht: Gemäß geltendem Masernschutzgesetz müssen alle Personen, die nach 1970 geboren wurden und in einer Gemeinschaftseinrichtung - wie in Schulen - tätig sind, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden, einen ausreichenden Masernschutz nachweisen. Das ist möglich durch: