Nachrichten-Archiv

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Hospitation-HGW-2013

Schulen starten wieder mit Unterricht ergänzenden Angeboten

Die 4. Schulwoche läuft und mehrere Schulen stehen in den Startlöchern, um auch mit den ganztägigen Angeboten zu beginnen. Iris Lehmann, Schulleiterin der Regionalen Schule mit Grundschule Gadebusch berichtet, dass ihr Personal in der Regionalen Schule noch unvollständig, in der Grundschule dagegen vollständig ist. Bis auf eine Kollegin, die bzgl. Coronarisiko im Distanzunterricht arbeitet, werden alle Kolleg*innen der Regionalen Schule zur Unterrichtsabsicherung benötigt.
6. Qualifizierungsreihe für außerschulische Kooperationspartner jetzt online

6. Qualifizierungsreihe für außerschulische Kooperationspartner jetzt online

Die Serviceagentur Ganztägig lernen M-V wird aufgrund der aktuellen bundesweiten Corona-Situation die als Präsenztermin angekündigte 6. Qualifizierungsreihe für außerschulische Partner an ganztägig arbeitenden Schulen auf ein Online-Format umstellen. Wir hoffen, dass es vielen außerschulischen Kooperationspartnern eine zusätzliche Möglichkeit der Teilnahme bietet. Der Beginn ist am 18.09.2020. Das neue Programm wird in Kürze erscheinen.
Checkliste für außerschulische Kooperationspartner

Checkliste für außerschulische Kooperationspartner

Es ist für die außerschulischen Partner wieder möglich Unterricht ergänzende Angebote in den ganztägig arbeitenden Schulen durchzuführen. Die Serviceagentur Ganztägig lernen M-V hat eine Checkliste zusammengestellt unter welchen Bedingungen dieses möglich ist, welche Voraussetzungen beachtet und erfüllt werden müssen in Zeiten von Corona. Die Checkliste finden Sie hier.
Unterstützung für außerschulische Partner im Rahmen des MV-Schutzfonds

Unterstützung für außerschulische Partner im Rahmen des MV-Schutzfonds

Bedingt durch die Schulschließungen im Zuge der strikten Corona-Schutzmaßnahmen konnten außerschulische Partner ihrer vertraglich vereinbarten Angebotsdurchführung im Rahmen des Ganztägigen Lernens für die Schüler*innen nicht nachkommen. Das hatte zur Folge, dass sie keine Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung mehr erhalten konnten.