Gebührenbefreiung für Führungszeugnisse von Kooperationspartnern möglich

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Außerschulische Kooperationspartner, die im Rahmen des Ganztags mit Schülerinnen und Schülern arbeiten, müssen laut der Verwaltungsvorschrift des Landes ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Die Kosten für die Ausstellung eines Führungszeugnisses können im Einzelfall von der zuständigen Meldebehörde erlassen werden, sofern dieses für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, etwa in Behörden, gemeinnützigen Einrichtungen oder Schulen.

Hierzu kann die Schule ein Formular ausfüllen und dieses dem ehrenamtlichen Kooperationspartner aushändigen. Ein entsprechendes Musterformular stellen wir Ihnen unten im Download-Bereich zur Verfügung. Das von der Schule ausgefüllte und unterschriebene Dokument ist zum Zeitpunkt der Beantragung des Führungszeugnisses in der Meldebehörde vorzulegen.

Ein Merkblatt des Bundesamts für Justiz vom Mai 2022 geht auf diese Möglichkeit ein.

Auf unseren Seiten finden Sie weitere Informationen und Dokumente für außerschulische Kooperationspartner sowie für ganztägig arbeitende Schulen.