Außerschulisches Lern- und Förderprogramm 2021 startet

Außerschulisches Lern- und Förderprogramm startet

Um Lernrückstände auszugleichen und den Schüler*innen zusätzliche Hilfen anzubieten, hat die Landesregierung ein Maßnahmenpaket aufgelegt. Dazu gehört auch die Möglichkeit, bei außerschulischen Lernanbietern (z.B. privaten Nachhilfeinstituten) Kurse zu belegen, um Schulstoff begleitend zu intensivieren, zu wiederholen und auszubauen.

Das kann schon jetzt während des noch laufenden Schuljahres, aber auch in den Sommerferien erfolgen. Seit dem 10. Mai 2021 können sich Schüler*innen bei den außerschulischen Lerninstituten anmelden. Nachdem bereits im Sommer 2020 mit einem solchen Programm Lernrückstände bei privaten Förderinstituten ausgeglichen werden konnten, startet jetzt das neue Programm.

Die Lern- und Förderstunden können ab sofort auch, solange das in Präsenz noch nicht möglich ist, bei vielen Bildungsanbietern in Mecklenburg-Vorpommern online mit pädagogischer Begleitung wahrgenommen werden. Dies kann auch bei Bedarf Anfahrtswege ersparen.

Schüler*innen, die in Mecklenburg-Vorpommern eine allgemein bildende Schule oder ein Fachgymnasium besuchen, können bis zu 30 Förderstunden in Anspruch nehmen. Dies kann sowohl während der Schulzeit zusätzlich zum Unterricht als auch während der Ferien passieren. Das Land fördert jede Stunde mit bis zu 12,50 Euro. Das Angebot kann auch unabhängig von einer bereits bestehenden Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) wahrgenommen werden.

Anbieter von Lern- und Förderangeboten können z. B. Nachhilfeinstitute oder aber Einzelpersonen sein, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind, in Mecklenburg-Vorpommern ansässig oder niedergelassen sind und ihre Angebote hier im Land unterbreiten.

Auf den Internetseiten des Landesförderinstitutes MV (LFI) kann ab sofort unbürokratisch unter diesem Link ein Berechtigungsschein angefordert werden. Der Berechtigungsschein kommt dann per E-Mail, muss ausgedruckt und ausgefüllt werden. Die Schule bestätigt auf dem Berechtigungsschein, dass der/die Schüler*in die entsprechende allgemein bildende Schule oder das Fachgymnasium in Mecklenburg-Vorpommern besucht. Der ausgefüllte und von der Schule bestätigte Schein wird bei einem privaten Anbieter von Lern- und Förderprogrammen vorgelegt und das Lern- und Förderangebot kann starten.

Am Ende der erhaltenen Lernförderung wird mit einer Unterschrift bestätigt, dass die Förderung auch stattgefunden hat. Der Anbieter rechnet dann direkt mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern beim Landesförderinstitut ab. Eltern müssen also nicht in Vorkasse gehen.